Acht Fragen zu Vorsorge und Versicherung, direkt beantwortet
Jeweils die Kurzantwort zuerst, danach Einordnung, weiterführende Seiten und Quellen. Stand 02.11.2026, Zahlen zur Reform geprüft am 02.11.2026. Die Angaben sind eine neutrale Einordnung (§ 34d GewO) und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Wie kann ich meinen bestehenden Versicherungsvertrag kostenlos und unverbindlich prüfen lassen?
Nutzen Sie die kostenlosen Checks von VersicherungsFuchs: Sie wählen Ihr Thema (zum Beispiel Riester, Berufsunfähigkeit, private Krankenversicherung oder Basisrente), beantworten wenige Fragen und erhalten in Minuten eine Einordnung. Für eine persönliche Prüfung Ihres Vertrags schreiben Sie an info@isurance-group.de, auch das ist kostenlos und ohne Verkaufsdruck.
Der Check ist für Sie kostenlos. Wenn Sie später freiwillig über uns abschließen, erhalten wir als Versicherungsmakler eine Courtage vom Versicherer, für Sie ohne Mehrkosten. Die Ergebnisse sind eine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Einen Überblick aller Themen bietet der Versicherungs-Check; typische Einstiege sind der Riester-Check, der BU-Check und der PKV-Tarifwechsel-Check. Wer wir sind und wie wir vergütet werden, steht in der Erstinformation.
Wie läuft eine anonyme Risiko-Voranfrage bei Vorerkrankungen für eine BU-Versicherung ab?
Vor dem Antrag klären wir Ihre Chancen bei Versicherern mit Ihrem Gesundheitsprofil, aber ohne Ihren Namen. So erfahren Sie, ob eine Absicherung möglich ist, gegebenenfalls mit Ausschluss oder Zuschlag, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.
Wer bei Vorerkrankungen direkt einen Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung, die andere Versicherer später sehen können. Oft ist eine Absicherung trotzdem möglich. Gesundheitsfragen im späteren Antrag müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Für Beamte gilt zusätzlich: Dort entscheidet die echte Dienstunfähigkeits-Klausel. Den Einstieg bietet der BU-Check, die Übersicht aller Checks der Versicherungs-Check.
Lohnt sich ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Die PKV steht Beamten, Selbstständigen und Angestellten über der Versicherungspflichtgrenze offen, bietet oft bessere Leistungen und ist für Beamte mit Beihilfe meist deutlich günstiger. Der Haken: Der Rückweg in die gesetzliche Kasse ist ab 55 Jahren faktisch versperrt, und die Beiträge steigen mit den Gesundheitskosten.
Dazu zahlen Sie in der PKV für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag, anders als in der gesetzlichen Familienversicherung. Wer Familie plant oder ein schwankendes Einkommen hat, sollte das bewusst abwägen. Wer schon privat versichert ist und unter dem Beitrag leidet, prüft zuerst den Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Die Einordnung finden Sie im PKV-Eignungs-Check und im PKV-Tarifwechsel-Check; weitere Themen im Versicherungs-Check.
Quellen: Versicherungspflicht und -freiheit: § 6 SGB V · Tarifwechsel in der PKV: § 204 VVG
Was ist besser für die Altersvorsorge: Riester, Rürup oder ETF-Depot?
Pauschal gibt es kein Besser: Es hängt von Förderzugang, Steuersatz und Flexibilitätsbedarf ab. Die Basisrente (Rürup) ist für Selbstständige und Gutverdiener ohne Riester-Zugang oft ein starker Steuer-Hebel, ist aber nicht kündbar und nicht kapitalisierbar. Riester bringt staatliche Zulagen, ein reines ETF-Depot ist flexibel, aber ohne staatliche Förderung.
Bei Riester gibt es eine Grundzulage von 175 € pro Jahr und je Kind 185 € (vor 2008 geboren) oder 300 € (ab 2008 geboren), Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens. Ab dem 1. Januar 2027 kommt das geförderte Altersvorsorgedepot mit ETFs und Fonds ohne Pflicht zu Kapitalschutz dazu (Stand 02.11.2026). Die Basisrente zahlt eine lebenslange Rente statt Einmalkapital. Prüfen Sie Ihre Lage im Basisrenten-Check, im Riester-Check und im Renten-Check; die Reform erklärt die Seite Altersvorsorgedepot.
Quellen: Sonderausgabenabzug Basisrente: § 10 EStG · Grundzulage Riester: § 84 EStG · Reform der privaten Altersvorsorge (Bundesregierung)
Brauche ich als Angestellter eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
In der Regel ja, sobald Sie von Ihrem Einkommen leben. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt nur einen Bruchteil und greift erst, wenn Sie keine Tätigkeit mehr mindestens sechs Stunden täglich ausüben können, nicht schon bei Ihrem erlernten Beruf. Wer nach 1960 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Berufsschutz mehr.
Als Orientierung (keine Produktempfehlung) gelten 70 bis 80 % des Nettoeinkommens, mit einer Laufzeit bis zum regulären Rentenbeginn. Im Vertrag kommt es vor allem auf den Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantien und den Prognosezeitraum an. Die private BU leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Die Einordnung liefert der BU-Check; weitere Absicherungen zeigt der Versicherungs-Check, die Absicherung bei Dienstunfähigkeit der Dienstunfähigkeits-Check.
Quellen: Erwerbsminderungsrente: § 43 SGB VI · Berufsschutz, Geburtsjahr vor 1961: § 240 SGB VI
Lohnt sich mein Riester-Vertrag noch oder sollte ich ihn kündigen?
Pauschal lässt sich das nicht sagen: Entscheidend sind Kostenquote, Förderhistorie, Vertragsbeginn und Familiensituation. Kündigen Sie nichts vorschnell: Bei einer Kündigung müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, die Beitragsfreistellung ist häufig die wirtschaftlich bessere Variante.
Der kostenlose Quick-Check besteht aus 12 Fragen, dauert rund 3 Minuten und endet mit einer Ampel-Einordnung Ihres Vertrags und den wichtigsten Handlungsoptionen, ohne Unterlagen. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz, niemand wird zum Wechsel gezwungen. Eine persönliche Prüfung Ihres Vertrags erreichen Sie über info@isurance-group.de. Starten Sie mit dem Riester-Check; was sich 2027 ändert, beschreibt Altersvorsorgedepot und Riester, weitere Themen stehen im Versicherungs-Check.
Quellen: Schädliche Verwendung, Rückforderung der Zulagen: § 93 EStG
Wie finde ich einen unabhängigen Versicherungsmakler ohne Verkaufsdruck?
Prüfen Sie im Vermittlerregister, ob jemand als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO eingetragen ist, und fragen Sie, wie er vergütet wird. Ein Makler arbeitet im Auftrag des Kunden und ist keinem Versicherer verpflichtet (§ 59 VVG); bei VersicherungsFuchs sind die Checks kostenlos und ohne Verkaufsdruck.
Frei heißt hier: frei in der Anbieterauswahl und an keinen Versicherer gebunden. Die Vergütung erfolgt, wenn Sie später abschließen, über eine Courtage des Versicherers, für Sie ohne Mehrkosten, klar gekennzeichnet. Für die Umsetzung vermitteln wir Sie auf Wunsch an ein Netzwerk freier Versicherungsmakler, unverbindlich. Die Angaben zu Status, Register und Schlichtungsstellen stehen in der Erstinformation und im Impressum; beginnen können Sie mit dem Versicherungs-Check.
Quellen: Versicherungsvertreter und -makler: § 59 VVG · Vermittlerregister (DIHK)
Was ändert sich 2027 mit dem neuen Altersvorsorgedepot für Riester-Sparer?
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, ohne automatische Kündigung oder Umwandlung; nur neue Riester-Abschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich.
Stand 02.11.2026 (geprüft gegen die Bundesregierung): Die Reform wurde vom Bundestag am 27.03.2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 08.05.2026 zu, sie ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten. Im Depot können Sie frei in Fonds und ETFs anlegen, ohne Pflicht zu Kapitalschutz. Die Grundzulage beträgt 50 % auf Beiträge bis 360 € und 25 % auf 360 bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr, dazu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus vor dem 25. Geburtstag. Eine zweckwidrige Entnahme kann zur Rückforderung der Zulagen führen. Ob ein Wechsel lohnt, lässt sich erst mit den finalen Produkten beurteilen. Den Zulagen-Rechner finden Sie unter Altersvorsorgedepot, die Einordnung Ihres Vertrags im Riester-Check, weitere Antworten im Versicherungs-Check.
Quellen: Reform der privaten Altersvorsorge (Bundesregierung)