Dienstunfähigkeit: die echte DU-Klausel entscheidet
Kurz: Für Beamte ist die echte Dienstunfähigkeits-Klausel der entscheidende Punkt – sie leistet, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ein reiner BU-Baustein tut das nicht automatisch. Wir ordnen ehrlich ein, wie Sie stehen – kostenlos und frei in der Anbieterauswahl.
Dienstunfähigkeits-Check startenBU oder DU – warum das für Beamte den Unterschied macht
Berufsunfähigkeit (BU) leistet, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Für Beamte kommt die Dienstunfähigkeit hinzu: Wird ein Beamter vom Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, greift eine echte DU-Klausel – ohne dass Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeit nachweisen müssen. Viele Verträge bieten aber nur eine BU mit „DU-Baustein". Ob Ihre Absicherung eine echte, dienstherrnfähige DU-Klausel enthält, ist der wichtigste Prüfpunkt.
Für wen der Check besonders wichtig ist
- Anwärter & Referendare – die Versorgung des Dienstherrn ist hier noch sehr gering; früh absichern ist günstig und einfach.
- Beamte auf Probe – wichtiges Zeitfenster, bevor die volle Versorgung greift.
- Lehrkräfte & Beamte auf Lebenszeit – prüfen, ob Höhe und Bedingungen noch passen.
Wann ein Beamter als dienstunfähig gilt
Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Als dienstunfähig kann auch gelten, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb einer bestimmten Frist wieder voll hergestellt ist – bei Bundesbeamten sechs Monate, bei Landesbeamten regelt das Landesrecht die Frist. Die Entscheidung trifft der Dienstherr, nicht der Versicherer.
Die Versorgungslücke je nach Status
- Beamte auf Widerruf und auf Probe: Bei einer Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, werden sie in der Regel entlassen statt in den Ruhestand versetzt und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Ansprüche daraus sind wegen der kurzen Versicherungszeit meist gering.
- Beamte auf Lebenszeit: Ein Ruhegehalt gibt es grundsätzlich erst nach einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren. Seine Höhe richtet sich nach den Dienstjahren – in den ersten Berufsjahren liegt es oft nur auf dem Niveau der Mindestversorgung.
Prüfpunkte in Ihrem Vertrag
- Echte DU-Klausel: Leistung allein wegen der Zurruhesetzung oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit, ohne eigene Gesundheitsprüfung durch den Versicherer.
- Entlassung mitversichert: Gilt die Klausel auch für Beamte auf Widerruf und auf Probe, die entlassen statt pensioniert werden?
- Teildienstfähigkeit: Leistet der Vertrag anteilig, wenn Sie nur noch mit reduzierter Arbeitszeit Dienst tun dürfen?
- Vollzugsdienste: Für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug gelten eigene Regeln zur Dienstunfähigkeit – die Klausel muss sie ausdrücklich erfassen.
Rechtsgrundlagen: § 26 BeamtStG · § 27 BeamtStG (Teildienstfähigkeit) · § 44 BBG · § 4 BeamtVG (Wartezeit) · § 8 SGB VI (Nachversicherung)
Ehrliche Einordnung – kein Verkauf. Bei Vorerkrankung mit anonymer Voranfrage.
Jetzt Dienstunfähigkeits-Check startenHäufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
BU leistet bei gesundheitlicher Unfähigkeit, den Beruf auszuüben. Für Beamte leistet die DU zusätzlich, wenn der Dienstherr Sie in den Ruhestand versetzt. Entscheidend ist eine echte DU-Klausel – ein reiner BU-Baustein leistet nicht automatisch bei Zurruhesetzung.
Warum ist die echte DU-Klausel so wichtig?
Weil viele Verträge nur eine BU mit DU-Baustein bieten. Eine echte DU-Klausel erkennt die Zurruhesetzung durch den Dienstherrn an und leistet dann – ohne zusätzlichen BU-Nachweis.
Sollten sich Anwärter und Referendare früh absichern?
Ja – in Anwärter- und Probezeit ist die Versorgung des Dienstherrn gering und der Abschluss günstig und einfach, solange Sie jung und gesund sind.
Ich habe eine Vorerkrankung – geht das trotzdem?
Oft ja. Vor einem Antrag machen wir eine anonyme Risiko-Voranfrage bei mehreren Versicherern – so kennen Sie Ihre Chancen, ohne dass ein Eintrag entsteht.
Was passiert, wenn ich als Referendar dienstunfähig werde?
Anwärter und Referendare werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Ansprüche daraus sind wegen der kurzen Versicherungszeit meist gering. Eine DU-Absicherung, die auch die Entlassung abdeckt, schließt diese Lücke.
Leistet die Versicherung auch bei Teildienstfähigkeit?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Verträge zahlen anteilig, wenn der Dienstherr eine begrenzte Dienstfähigkeit feststellt, andere gar nicht. Das gehört zu den Punkten, die wir im Check prüfen.
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