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Dienstunfähigkeit: die echte DU-Klausel entscheidet

Kurz: Für Beamte ist die echte Dienstunfähigkeits-Klausel der entscheidende Punkt – sie leistet, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ein reiner BU-Baustein tut das nicht automatisch. Wir ordnen ehrlich ein, wie Sie stehen – kostenlos und frei in der Anbieterauswahl.

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BU oder DU – warum das für Beamte den Unterschied macht

Berufsunfähigkeit (BU) leistet, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Für Beamte kommt die Dienstunfähigkeit hinzu: Wird ein Beamter vom Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, greift eine echte DU-Klausel – ohne dass Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeit nachweisen müssen. Viele Verträge bieten aber nur eine BU mit „DU-Baustein". Ob Ihre Absicherung eine echte, dienstherrnfähige DU-Klausel enthält, ist der wichtigste Prüfpunkt.

Für wen der Check besonders wichtig ist

Wann ein Beamter als dienstunfähig gilt

Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Als dienstunfähig kann auch gelten, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb einer bestimmten Frist wieder voll hergestellt ist – bei Bundesbeamten sechs Monate, bei Landesbeamten regelt das Landesrecht die Frist. Die Entscheidung trifft der Dienstherr, nicht der Versicherer.

Die Versorgungslücke je nach Status

Prüfpunkte in Ihrem Vertrag

Rechtsgrundlagen: § 26 BeamtStG · § 27 BeamtStG (Teildienstfähigkeit) · § 44 BBG · § 4 BeamtVG (Wartezeit) · § 8 SGB VI (Nachversicherung)

Prüfen Sie Ihre DU-Absicherung in wenigen Minuten.

Ehrliche Einordnung – kein Verkauf. Bei Vorerkrankung mit anonymer Voranfrage.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

BU leistet bei gesundheitlicher Unfähigkeit, den Beruf auszuüben. Für Beamte leistet die DU zusätzlich, wenn der Dienstherr Sie in den Ruhestand versetzt. Entscheidend ist eine echte DU-Klausel – ein reiner BU-Baustein leistet nicht automatisch bei Zurruhesetzung.

Warum ist die echte DU-Klausel so wichtig?

Weil viele Verträge nur eine BU mit DU-Baustein bieten. Eine echte DU-Klausel erkennt die Zurruhesetzung durch den Dienstherrn an und leistet dann – ohne zusätzlichen BU-Nachweis.

Sollten sich Anwärter und Referendare früh absichern?

Ja – in Anwärter- und Probezeit ist die Versorgung des Dienstherrn gering und der Abschluss günstig und einfach, solange Sie jung und gesund sind.

Ich habe eine Vorerkrankung – geht das trotzdem?

Oft ja. Vor einem Antrag machen wir eine anonyme Risiko-Voranfrage bei mehreren Versicherern – so kennen Sie Ihre Chancen, ohne dass ein Eintrag entsteht.

Was passiert, wenn ich als Referendar dienstunfähig werde?

Anwärter und Referendare werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Ansprüche daraus sind wegen der kurzen Versicherungszeit meist gering. Eine DU-Absicherung, die auch die Entlassung abdeckt, schließt diese Lücke.

Leistet die Versicherung auch bei Teildienstfähigkeit?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Verträge zahlen anteilig, wenn der Dienstherr eine begrenzte Dienstfähigkeit feststellt, andere gar nicht. Das gehört zu den Punkten, die wir im Check prüfen.

Diese Seite dient der neutralen Information (§ 34d GewO) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.