Beamte · Lehrer · Referendare · §34d

Dienstunfähigkeit: die echte DU-Klausel entscheidet

Kurz: Für Beamte ist die echte Dienstunfähigkeits-Klausel der entscheidende Punkt – sie leistet, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ein reiner BU-Baustein tut das nicht automatisch. Wir ordnen ehrlich ein, wie Sie stehen – kostenlos und unabhängig.

Dienstunfähigkeits-Check starten
✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Keine Produktempfehlung✓ Anonyme Risiko-Voranfrage möglich

BU oder DU – warum das für Beamte den Unterschied macht

Berufsunfähigkeit (BU) leistet, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Für Beamte kommt die Dienstunfähigkeit hinzu: Wird ein Beamter vom Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, greift eine echte DU-Klausel – ohne dass Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeit nachweisen müssen. Viele Verträge bieten aber nur eine BU mit „DU-Baustein". Ob Ihre Absicherung eine echte, dienstherrnfähige DU-Klausel enthält, ist der wichtigste Prüfpunkt.

Für wen der Check besonders wichtig ist

Prüfen Sie Ihre DU-Absicherung in wenigen Minuten.

Ehrliche Einordnung – kein Verkauf. Bei Vorerkrankung mit anonymer Voranfrage.

Jetzt Dienstunfähigkeits-Check starten

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

BU leistet bei gesundheitlicher Unfähigkeit, den Beruf auszuüben. Für Beamte leistet die DU zusätzlich, wenn der Dienstherr Sie in den Ruhestand versetzt. Entscheidend ist eine echte DU-Klausel – ein reiner BU-Baustein leistet nicht automatisch bei Zurruhesetzung.

Warum ist die echte DU-Klausel so wichtig?

Weil viele Verträge nur eine BU mit DU-Baustein bieten. Eine echte DU-Klausel erkennt die Zurruhesetzung durch den Dienstherrn an und leistet dann – ohne zusätzlichen BU-Nachweis.

Sollten sich Anwärter und Referendare früh absichern?

Ja – in Anwärter- und Probezeit ist die Versorgung des Dienstherrn gering und der Abschluss günstig und einfach, solange Sie jung und gesund sind.

Ich habe eine Vorerkrankung – geht das trotzdem?

Oft ja. Vor einem Antrag machen wir eine anonyme Risiko-Voranfrage bei mehreren Versicherern – so kennen Sie Ihre Chancen, ohne dass ein Eintrag entsteht.

Diese Seite dient der neutralen Information (§ 34d GewO) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.