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Arbeitskraft-Absicherung fürs Kind · §34d

Schulunfähigkeit: die Arbeitskraft-Absicherung fürs Kind

Kurz: Viele Eltern sichern ihr Kind nur gegen Unfälle ab – doch die meisten Ursachen für eine dauerhafte Einschränkung sind Krankheiten. Die Schulunfähigkeits- bzw. Kinderinvaliditäts-Absicherung schließt genau diese Lücke und kann oft später ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeit umgestellt werden. Wir ordnen ehrlich ein, ob und wie viel für Ihr Kind sinnvoll ist.

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Unfall ≠ Krankheit – die typische Lücke

Eine reine Kinder-Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen. Die häufigsten Gründe, warum ein Kind später nicht (voll) arbeitsfähig ist, sind aber Krankheiten. Die Schulunfähigkeits-/Kinderinvaliditäts-Absicherung schließt genau diese Lücke.

Warum früh und gesund abschließen

Je jünger und gesünder Ihr Kind, desto einfacher und günstiger die Aufnahme – und oft mit der Option, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeit umzustellen. Das sichert den heutigen Gesundheitszustand für die Zukunft.

Was die gesetzliche Absicherung für Kinder leistet – und was nicht

Worauf Sie bei den Bedingungen achten sollten

Rechtsgrundlagen: § 2 SGB VII (Unfallversicherung) · § 43 SGB VI (Erwerbsminderungsrente)

So läuft die Absicherung ab

Versicherer fragen bei Kindern meist nach bisherigen Erkrankungen, Behandlungen und Entwicklungsauffälligkeiten. Ab welchem Alter oder Schuljahr ein Abschluss möglich ist, legt jeder Tarif selbst fest. Vereinbart wird eine monatliche Rente für den Fall, dass das Kind dauerhaft nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann; mit Ausbildungs- oder Studienbeginn kann der Vertrag – je nach Tarif – in eine Berufsunfähigkeitsversicherung übergehen. Was heute im Antrag steht, gilt auch für diesen späteren Umtausch. Deshalb lohnt eine sorgfältige Voranfrage, bevor Sie einen Antrag stellen.

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Häufige Fragen

Reicht nicht eine Kinder-Unfallversicherung?

Nein – sie deckt nur Unfälle. Die meisten Ursachen für eine dauerhafte Einschränkung sind Krankheiten. Genau dafür ist die Schulunfähigkeits-/Kinderinvaliditäts-Absicherung da.

Ab welchem Alter ist die Absicherung sinnvoll?

Je früher, desto besser – die Aufnahme ist einfacher und oft günstiger, und der heutige Gesundheitszustand wird gesichert.

Kann man später in eine BU umsteigen?

Viele Tarife bieten die Option, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeit umzustellen – ein wichtiger Vorteil.

Was, wenn mein Kind eine Vorerkrankung hat?

Oft ist eine Absicherung trotzdem möglich. Vor einem Antrag klären wir die Chancen über eine anonyme Voranfrage.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ohnehin?

Nur bei Unfällen in Kita oder Schule und auf dem Weg dorthin. Unfälle in der Freizeit und Krankheiten sind nicht abgedeckt – und gerade Krankheiten sind die häufigere Ursache dauerhafter Einschränkungen.

Bekommt mein Kind eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

In der Regel nicht: Dafür muss man mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein und Pflichtbeiträge gezahlt haben (§ 43 SGB VI). Schülerinnen und Schüler erfüllen das noch nicht.

Was kostet eine Schulunfähigkeitsversicherung?

Der Beitrag hängt vom Alter des Kindes, der vereinbarten Rente und dem Tarif ab. Weil Kinder in der Regel gesund sind, ist der Einstieg vergleichsweise günstig; konkrete Beiträge nennen wir erst nach einem Vergleich für Ihr Kind.

Diese Seite dient der neutralen Information (§ 34d GewO) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.