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Hinterbliebenenschutz · §34d

Risikoleben: die richtige Summe für Ihre Absicherung

Kurz: Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen, falls Ihnen etwas zustößt – wichtig vor allem für Familien mit Kindern und zur Absicherung eines Immobilienkredits. Als Orientierung: die Restschuld des Kredits oder etwa das 3- bis 5-fache Jahres-Nettoeinkommen. Wir ordnen Ihren Bedarf ehrlich ein und prüfen die Versicherbarkeit.

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✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Keine Produktempfehlung✓ Anonyme Voranfrage möglich

Wann eine Risikoleben besonders wichtig ist

Wie hoch sollte die Summe sein?

Als Orientierung (keine Produktempfehlung): die Summe sollte offene Verpflichtungen decken – z. B. die Restschuld eines Immobilienkredits oder etwa das 3- bis 5-fache Jahres-Nettoeinkommen, damit Ihre Familie mehrere Jahre abgesichert ist. Den genauen Bedarf klären wir mit Ihnen.

Laufzeit: so lange, wie andere von Ihnen abhängen

Die Laufzeit sollte die Zeit abdecken, in der Ihre Familie auf Ihr Einkommen angewiesen ist oder ein Kredit läuft – etwa bis das jüngste Kind die Ausbildung abgeschlossen hat oder die Baufinanzierung getilgt ist. Für einen Kredit gibt es Tarife mit fallender Versicherungssumme, die sich der sinkenden Restschuld anpassen und günstiger sind als eine gleichbleibende Summe.

Wer sollte Versicherungsnehmer sein?

Ist die versicherte Person zugleich Versicherungsnehmer, gilt die Auszahlung an den Bezugsberechtigten als Erwerb von Todes wegen und kann Erbschaftsteuer auslösen – auch wenn sie nicht in den Nachlass fällt. Das betrifft vor allem unverheiratete Paare: Ihr Freibetrag liegt bei nur 20.000 €, für Ehe- und eingetragene Lebenspartner bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 €. Abhilfe schafft oft eine Über-Kreuz-Gestaltung: Jeder Partner schließt den Vertrag als Versicherungsnehmer auf das Leben des anderen ab und zahlt die Beiträge aus eigenem Geld – dann ist die Auszahlung in der Regel nicht erbschaftsteuerpflichtig. Die konkrete Gestaltung sollten Sie im Zweifel steuerlich prüfen lassen.

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Vor Vertragsschluss fragt der Versicherer nach Gesundheit, Rauchen, Beruf und Hobbys. Wer dabei etwas verschweigt, riskiert, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt und im Ernstfall nicht zahlt. Deshalb klären wir offene Punkte vorher über eine anonyme Voranfrage.

Rechtsgrundlagen: § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen) · § 16 ErbStG (Freibeträge) · § 19 VVG (Anzeigepflicht)

Was den Beitrag bestimmt

Der Beitrag hängt vor allem von Alter, Gesundheitszustand, Rauchverhalten und Beruf sowie von Versicherungssumme und Laufzeit ab. Wer jung und gesund abschließt, behält die Einstufung vom Abschlusszeitpunkt für die gesamte Laufzeit. Viele Tarife bieten außerdem eine Nachversicherungsgarantie: Bei Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf lässt sich die Summe ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – in den vertraglich festgelegten Grenzen.

In wenigen Minuten zur ehrlichen Einordnung.

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Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Todesfallsumme sein?

Als Orientierung: die Restschuld eines Kredits oder das 3- bis 5-fache Jahres-Netto. Der genaue Bedarf hängt von Ihrer Situation ab – das klären wir individuell.

Was ist der Unterschied zur Kapitallebensversicherung?

Die Risikoleben ist reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil – dadurch günstig. Eine Kapitallebensversicherung mischt Schutz und Sparen; für den reinen Hinterbliebenenschutz ist die Risikoleben meist die effizientere Wahl.

Lohnt sich eine verbundene Risikoleben für Paare?

Oft ja – dabei sind beide Partner in einem Vertrag abgesichert. Ob das oder zwei Einzelverträge besser passt, ordnen wir ein.

Ich rauche / habe eine Vorerkrankung – geht das?

Ja, meist zu angepassten Konditionen. Vor dem Antrag machen wir eine anonyme Risiko-Voranfrage, damit Sie Ihre Konditionen kennen.

Wie lange sollte die Laufzeit sein?

So lange, wie jemand finanziell von Ihnen abhängt oder ein Kredit offen ist – zum Beispiel bis zum Ende der Baufinanzierung oder bis die Kinder selbstständig sind.

Ist die Auszahlung steuerfrei?

Einkommensteuer fällt auf die Todesfallleistung nicht an. Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn die versicherte Person zugleich Versicherungsnehmer ist und der Freibetrag des Empfängers überschritten wird – das betrifft vor allem unverheiratete Paare. Eine Über-Kreuz-Gestaltung, bei der jeder Partner die Beiträge selbst zahlt, vermeidet das in der Regel.

Diese Seite dient der neutralen Information (§ 34d GewO) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.