§204 SGB V

PKV Tarifwechsel-Check

Beiträge gestiegen? Berechtigte PKV-Versicherte können innerhalb ihrer Gesellschaft wechseln — ohne Gesundheitsprüfung, ohne Verlust der Rückstellungen.

Bis zu 300 € Ersparnis/Monat Rückstellungen bleiben erhalten Keine Gesundheitsprüfung nötig

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Ergebnis
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Ihre aktuelle Situation
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Ihr Tarif und Ihre Situation

Haben Sie in den letzten 2 Jahren eine Beitragsanpassung erhalten?

Sind Sie beihilfeberechtigt (z.B. Beamte, Richter)?

Was stört Sie an Ihrem aktuellen Tarif am meisten?

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Ihre Gesundheitssituation
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Bestehen bei Ihnen chronische oder behandlungsbedürftige Erkrankungen?

Stationäre Behandlung (Krankenhaus) in den letzten 3 Jahren?

Nehmen Sie regelmäßig verschriebene Medikamente?

Was bedeutet §204 SGB V für Sie?
Unabhängig vom Ergebnis gilt: Sie haben als PKV-Versicherter das gesetzliche Recht, innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln — ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Verlust Ihrer Alterungsrückstellungen. Dieses Recht verjährt nicht. Ein Wechsel lohnt sich immer dann, wenn der neue Tarif besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Alles zum PKV-Tarifwechsel

Was ist ein PKV-Tarifwechsel nach §204 SGB V? +
§204 SGB V gibt jedem PKV-Versicherten das Recht, innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die aufgebauten Alterungsrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten. Das macht §204 besonders wertvoll für ältere oder vorerkrankte Versicherte, für die ein Gesellschaftswechsel nicht mehr möglich ist.
Wie viel kann ich durch einen Tarifwechsel sparen? +
Einsparungen von 50 bis über 300 Euro monatlich sind möglich – ohne Leistungseinbußen. Besonders bei Verträgen aus den 90er und frühen 2000er Jahren mit veralteten Tarifstrukturen ist das Potenzial erheblich. Die tatsächliche Ersparnis hängt stark von Ihrer Gesellschaft, Ihrem aktuellen Tarif und Ihrem Alter ab.
Kann die PKV einen Tarifwechsel nach §204 ablehnen? +
Grundsätzlich nein. Das Recht auf Tarifwechsel ist gesetzlich verankert. Die Versicherung kann jedoch verlangen, dass der neue Tarif eine gleichartige oder geringere Leistung aufweist. In der Praxis bieten viele Gesellschaften auch modernere Tarife mit gleichem Leistungsniveau an – teilweise sogar kostengünstiger als der Altbestandstarif.
Unterschied: Tarifwechsel vs. Gesellschaftswechsel? +
Beim Tarifwechsel nach §204 bleiben Sie bei Ihrer Gesellschaft – kein Gesundheitstest, alle Rückstellungen erhalten. Beim Gesellschaftswechsel brauchen Sie eine neue Gesundheitsprüfung und verlieren die Rückstellungen. Für die meisten Versicherten ab 40 Jahren ist der Gesellschaftswechsel daher keine realistische Option.
Welche Unterlagen brauche ich für den Tarifwechselantrag? +
In der Regel: Ihre aktuelle Versicherungspolice, die Mitgliedsnummer und ein schriftlicher Wechselantrag an Ihre Gesellschaft. Viele Versicherer haben hierfür eigene Formulare. Ein unabhängiger Berater kann den Antrag für Sie aufsetzen und sicherstellen, dass keine Nachteile entstehen.

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